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   BSG, 07.06.2018 - B 12 R 2/18 B   

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https://dejure.org/2018,29444
BSG, 07.06.2018 - B 12 R 2/18 B (https://dejure.org/2018,29444)
BSG, Entscheidung vom 07.06.2018 - B 12 R 2/18 B (https://dejure.org/2018,29444)
BSG, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - B 12 R 2/18 B (https://dejure.org/2018,29444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Voraussetzungen einer Schätzung; Verhältnismäßiger Verwaltungsaufwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 28f Abs. 2 S. 3
    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 R 2/18 B
    Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 16.12.2015 (B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6) zu den rechtlichen Anforderungen an eine Schätzung von Arbeitsentgelten nach § 28f Abs. 2 S 3 SGB IV geäußert.
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 R 2/18 B
    Die Bezeichnung einer hinreichend bestimmten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - Juris RdNr 11 mwN).
  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 R 2/18 B
    Ist sie noch nicht ausdrücklich entschieden, genügt es, dass schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN).
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 R 2/18 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 R 2/18 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr, vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN).
  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 R 2/18 B
    Damit ist schon keine Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht (BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - Juris RdNr 11 mwN) formuliert worden.
  • BSG, 27.04.2011 - B 11 AL 11/11 B

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 R 2/18 B
    Die allgemein zu den Voraussetzungen, Maßstäben und Regeln einer Schätzung aufgeworfene Frage lässt nicht erkennen, inwiefern es sich um eine die Anwendung einer konkreten Regelung des einfachen Rechts betreffende, mit den Mitteln juristischer Methodik zu beantwortende Frage handeln soll (BSG Beschluss vom 27.4.2011 - B 11 AL 11/11 B - Juris RdNr 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2017 - L 2 R 566/17
    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 R 2/18 B
    LSG Baden-Württemberg 06.12.2017 - L 2 R 566/17.
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